Baum fällen | Bäume | Verkehrssicherungspflicht | Kosten

Infos im Überblick rund ums Thema Baum fällen & Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen

Bäume fällen - Verkehrssicherungspflicht

Als Besitzer eines Grundstücks mit Garten und vielen Bäumen hat man neben den Freuden auch einige gesetzliche Regelungen zu beachten und sich an einige Pflichten, wie zum Beispiel zur Verkehrssicherung zu halten. Dieser Beitrag zeigt Ihnen die wichtigsten Fakten auf.

Wer ein eigenes Grundstück besitzt und in den Genuss eines eigenen Gartens kommt, genießt dort in der Regel in aller Unbeschwertheit die Jahreszeiten und macht sich, über das Laubhaken hinaus, meist nicht viele Gedanken. Viele Grundstück- und Gartenbesitzer glauben, dass sie auf ihrem Grundstück zu entscheiden haben und sich weder um Nachbarn noch sonstige Mitmenschen zu kümmern haben. Gerade größere Bäume bringen aber einige ganz eigene gesetzliche Anforderungen mit sich, die es zu beachten gilt, wenn es darum geht einen Baum zu fällen. Auch die Gefahr die von einem Baum auf ihrem Grundstück für Ihre Mitmenschen ausgeht, ist in Form der Verkehrssicherungspflicht gesetzlich geregelt. Auch hier gilt es einiges zu beachten.

Wann darf ein Baum gefällt werden?

Viele Nachbarschaftsstreitereien entstehen über die Nachteile, die sich aus dem heißgeliebten Baum des einen für den anderen ergeben, wie zum Beispiel zu viel Schatten. Häufig landen die Forderungen nach der Fällung des Baumes sogar vor Gericht, wenn einer der Nachbarn Klage einreicht, weil sich aus dem Baum Unannehmlichkeiten ergeben. Wenn das allerdings einmal nicht der Fall ist und Sie wirklich willens sind einen ihrer Bäume zu fällen, müssen Sie auch in dieser Unternehmung vorsichtig vorgehen. Es obliegt nämlich nicht einzig und allein Ihnen als Grundstückbesitzer über das Fällen eines Baumes zu entscheiden, da Sie sich an eine Baumschutzsatzung zu halten haben, die klar regelt, welche Bäume von einer ungenehmigten Fällung ausgeschlossen sind. So dürfen Laubbäume, Ginkgobäume und Walnussbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 Zentimetern und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 Zentimetern nicht gefällt werden. Der Umfang wird dabei in einem Meter Höhe gemessen und wer entgegen des Verbots einen solchen Baum fällt oder anderweitig zerstört, muss mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen. Diese Baumschutzsatzungen sind allerdings nicht einheitlich und können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, teilweise unterscheiden sich sogar die Satzungen bei Kommunen. Besonders in Gegenden mit hoher Besiedlungsdichte werden Bäume häufig besonders geschützt, weshalb jeder Baumbesitzer dazu angehalten ist, sich am besten bei seiner Gemeindeverwaltung zu erkundigen, um eventuelle Bußgelder oder ähnliches zu vermeiden.

Auch über diese spezifischen Angaben hinausgehend gibt es noch einige Regelungen darüber, wann ein Baum gefällt werden darf. Um nistende Vögel zu schützen verbietet das Bundesnaturschutzgesetz das Fällen von Bäumen zwischen dem 1. März und dem 30. September.

Zeitraum für Baumfällung in Deutschland

Leider ist es auch mit diesen naturschützenden Gesetzgebungen bezüglich des Bäume Fällens noch nicht für jedermann getan. Es gibt nämlich noch einige Richtlinien, die für Sie interessant werden, wenn sie entweder in einer Eigentumswohnung wohnen und einen Garten mit gemeinschaftlicher Nutzung haben oder aber über Bäume verfügen, die direkt auf der Grundstücksgrenze zwischen Ihrem und einem Nachbargrundstück stehen. In diesen beiden Fällen können Sie nämlich nicht eigenmächtig über eine Fällung entscheiden, sondern müssen gegebenenfalls das Einverständnis ihres Nachbarn, beziehungsweise einer Mehrheit der Miteigentümer einholen. Wer das nicht tut und ohne Zustimmung der anderen Eigentümer einen Baum entfernt, muss damit rechnen, dass er sich unter Umständen schadenersatzpflichtig macht.

Verkehrssicherungspflicht – Wann muss ein Baum gefällt werden?

Immer wieder entstehen durch Stürme oder Ähnliches durch herabfallende Äste und umstürzende Bäume Schäden und es stellt sich die damit einhergehende Frage, wer für die Schäden haftet. Als Grundstücksbesitzer mit Bäumen, die sich in der Nähe zu Straßen oder anderen Grundstücken befinden, gibt es einige Dinge zu beachten, damit Sie nicht rechtlich belangt werden können, in Angelegenheiten wie Körperverletzung und Sachbeschädigung. Dazu gibt es einige Auflagen, die es zu erfüllen gilt um die Sicherheit der Mitmenschen in dem Ihnen möglichen Grad zu gewährleisten. Diese Pflicht eines Grundstückbesitzers dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht, wird als Verkehrssicherungspflicht bezeichnet.

Obwohl nicht wirklich klar irgendwo festgeschrieben ist, wie sich diese Verkehrssicherungspflicht in der Praxis definiert, können Sie im Zweifelsfall wegen Fahrlässigkeit belangt werden, wenn sie keine ordnungsgemäße Kontrolle ihrer Bäume durchgeführt haben und daraus ein Schaden für andere Menschen entstand. In welchem Umfang diese Kontrollen stattzufinden haben ist ebenfalls nicht klar geregelt und ergibt sich erst aus verschiedenen Gerichtsurteilen.

Aus obergerichtlichen Grundsatzurteilen zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen lässt sich entnehmen, dass ein Verkehrssicherungspflichtiger seiner Pflicht in ausreichendem Maße nachkommt, wenn er die Bäume in der Nähe des öffentlichen Verkehrs in angemessenen zeitlichen Abständen visuell kontrolliert. Was genau dabei der abgemessene Abstand ist, ergibt sich aus verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel Alter und Zustand des Baumes sowie der Menge an Publikumsverkehr.

Baumkotrolle

Die rein visuelle Kontrolle ist solange ausreichend wie die Bäume keine Schadenssymptome wie größere Verletzungen, schüttere Kronen oder vorzeitigen Laubfall aufweisen. Sobald diese Anzeichen zu erkennen sind, gilt es eine eingehende und detaillierte Untersuchung des Baumes zu organisieren, um die Gefahr rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls zu beseitigen.

Um die Kontrollen im Schadensfall beweisen zu können, ist die schriftliche Dokumentation logischer Weise von besonderer Bedeutung. Dazu empfiehlt sich das Anlegen und gewissenhafte Führen eines Baumregisters, welches alle relevanten Daten beinhalten sollte, die für die Bestandsaufnahme und Identifizierung sowie der Beurteilung der einzelnen Bäume wichtig sind.

Natürlich gibt es auch Vorkommnisse, bei denen der Schaden, der durch den Baum eingetreten ist, nicht vorherzusehen oder auf höhere Gewalt zurück zu führen war. Unter höherer Gewalt versteht man in diesem Kontext ein Ereignis, welches auch durch sorgfältige Kontrolle im Rahmen der Zumutbarkeit nicht abzuwenden war. Beispielsweise kann ein Baum durch Symptome, die äußerlich nicht zu erkennen sind, geschwächt sein, woraus sich eine Materialverschlechterung und damit einhergehende Gefahr ergibt. In diesem Fall endet die Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen.

Ihr Ansprechpartner in Sachen Baumpflege & Baumfällung

Womit auch immer Sie sich bezüglich der Bäume in ihrem Garten oder auf ihrem Grundstück auseinander zu setzen haben, wir von der Herr GmbH sind die richtige Adresse für alle Anliegen rund um die Baumpflege, den Gartenbau oder den Hausmeisterservice. Egal ob es die Pflege eines Baumes oder das Fällen betrifft, wir stehen Ihnen mit fachkundiger Expertise sowie Rat und Tat zur Seite. Also scheuen Sie sich nicht Kontakt zu einem unserer zuvorkommenden Mitarbeiter aufzunehmen und vertrauen Sie auf kompetente Beratung und Hilfe!

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2017-06-30T13:40:17+00:0024. März 2016|0 Kommentare